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Strafen für Autofahrer im Ausland deutlich teurer als hierzulande

© Kar Tr – Fotolia.com

Verkehrssünden im Ausland – Der ADAC informiert darüber, dass Verkehrssünden im Ausland oft deutlich härter geahndet werden als hierzulande. Wer einen Urlaub plant, sollte daher im Vorfeld Erkundigungen einholen, welche Bußgelder und Strafen im Ausland drohen und welche Verkehrsregeln es zu beachten gilt.

Verkehrssünden im Ausland meist teurer

Nicht nur bei einer Autopanne oder für Fahranfänger kann es im Ausland teuer werden. Autofahrer, die im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen müssen oft deutlich tiefer in die Tasche greifen, als es hierzulande der Fall ist. Wie der ADAC mitteilt, werden vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkoholeinfluss und das Telefonieren am Steuer deutlich härter geahndet. „Urlauber sollten daher die Verkehrsvorschriften des Landes kennen und sich entsprechend verhalten“, rät der Automobilclub.

Teuer wird es vor allem in den Niederlanden, der Schweiz und in Italien. Wer mehr als 20 Km/h zu schnell fährt, muss in Italien mit einem Bußgeld von 170 Euro rechnen. Nur wenig niedriger fallen mit mindestens 165 Euro die Strafen in den Niederlanden und der Schweiz aus. Italien ist auch beim Fahren unter Alkoholeinfluss Straf-Spitzenreiter. Wer beispielsweise 1,5 Promille im Blut hat und gleichzeitig auch der Halter des Fahrzeugs ist, mit welchem er alkoholisiert unterwegs ist, dem droht nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch die Enteignung des Fahrzeugs. Dänemark agiert ähnlich, sofern der Promille-Wert bei 2,0 oder höher liegt.

„Stattliche Bußgelder drohen für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Hier führen die Niederlande (230 Euro), Dänemark (200 Euro) und Italien (160 Euro) das Ranking an“, erklärt der ADAC. Falschparken in Spanien wird mit bis zu 200 Euro geahndet, in den Niederlanden werden Falschparker mit Bußgeldern ab 90 Euro zur Kasse gebeten. In Dänemark beginnt der Wert bei 70 Euro.

Vergehen im Ausland bleibt nicht folgenlos

Für Verkehrssünder ist das Ausland kein rechtsfreier Raum. Verstöße werden ebenso geahndet wie Vergehen innerhalb Deutschlands und dank umfangreicher Zuständigkeiten weiter verfolgt. „Innerhalb der EU werden Bescheide inzwischen schneller erstellt und mit Infos in der Landessprache des Kfz-Halters zugesandt. Nicht bezahlte Strafen aus dem EU-Ausland werden ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro) vollstreckt“, mahnt der Automobilclub. Allerdings müssen Verkehrssünder für Verstöße im Ausland keine Punkte in Flensburg fürchten, auch ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot hat hierzulande keine Gültigkeit.

Wer nicht auf den Bescheid wartet und direkt vor Ort bezahlt, kann zum Teil auf hohe Rabatte hoffen. Entsprechende Nachlässe gewähren beispielsweise Italien, Frankreich und Spanien.

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