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ADAC warnt Fahranfänger vor harten Strafen im Ausland

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Fahranfänger im Ausland – Wie der ADAC berichtet, sollten Fahranfänger in der nahenden Urlaubssaison besonders auf die Verkehrsregeln im Ausland achten. Für Führerscheinneulinge gelten in einigen Nachbarländern zum Teil andere Vorgaben, deren Missachtung schnell zu hohen Bußgeldern führen kann.

Strafen für Fahranfänger im Ausland

In der kommenden Urlaubssaison treten viele Fahranfänger und junge Leute eine Reise ins Ausland an und sind dabei häufig mit dem Auto unterwegs. Der Trip zum Gardasee oder ans Meer nach Südfrankreich kann jedoch schnell teuer werden, wenn sich Führerscheinneulinge nicht mit den gesetzlichen Vorschriften im Reiseland oder in den Transitländern vertraut machen. Im europäischen Ausland gelten für Fahranfänger zum Teil andere Regeln als für erfahrene Fahrer.

Wie der ADAC mitteilt, drohen bei einer Missachtung zum Teil hohe Bußgelder von mehr als 2.000 Euro. In Italien gilt beispielsweise für Fahrer, die ihren Führerschein nicht länger als drei Jahren besitzen, ein Tempolimit von 90 Km/h auf Schnellstraßen und 100 Km/h auf Autobahnen. Erfahrene Fahrer dürfen hier bis zu 30 Km/h schneller fahren.

Autobahn in der Nacht
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Ähnlich verhält es sich in Frankreich, hier gilt für Führerscheinneulinge auf Landstraßen eine maximale Geschwindigkeit von 80 Km/h. Auf Schnellstraßen und Autobahnen dürfen sie 100 Km/h und 110 Km/h fahren. In Kroatien sind 80 Km/h außerorts sowie 100 Km/h auf Schnellstraßen und 120 Km/h auf Autobahnen verbindlich. Als Fahranfänger gilt hier jeder unter 25 Jahren.

Vorsicht bei Alkohol am Steuer im Ausland

Noch strenger geht es im europäischen Ausland beim Thema Alkohol am Steuer zu. „Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann das Bußgeld schlimmstenfalls einen Nettomonatslohn betragen“, erklärt der ADAC.

Ein Maximum von 0,2 Promille gilt in den Niederladen in den ersten fünf Jahren, nachdem der Führerschein erworben wurde. Italien legt eine 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger unter 21 Jahren fest, die ihren Führerschein noch nicht länger als drei Jahre besitzen. Bis zu 627 Euro Bußgeld drohen hier bei einem Verstoß, in den Niederladen sind es bis zu 300 Euro. Doch auch eine Autopanne im Ausland kann ohne eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder KFZ Schutzbrief sehr teuer werden.

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